Ecolab GmbH.
Erdbergstrasse 29
1030 Wien
Austria
Tel: +43-1-715-25 50
Fax: +43-1-715-25 50 2850
Firmenbuchnummer: 82573g
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Behörde gem. ECG: Magistratisches Bezirksamt des III. Bezirkes
Informationen lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der ECOLAB Gesellschaft mbH (FN 82573 g des HG Wien)
1. Allgemeine Grundlagen
1.1. Sämtliche Rechtsgeschäfte werden im Namen und für Rechnung der ECOLAB GESELLSCHAFT M.B.H., Wien, - im folgenden kurz ECOLAB genannt - abgeschlossen, welcher die Vertragserfüllung obliegt und an die alle Zahlungen zu leisten sind.
1.2. Mangels ausdrücklich abweichender Vereinbarung erfolgen Lieferungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die durch die Bestellung, spätestens aber mit Absenden der Lieferung durch ECOLAB Vertragsbestandteil werden; sie sind auf Dienst- und Werkleistungen sinngemäß anzuwenden. Soweit in diesen Bedingungen keine Regelungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Käufern, Werkbestellern und sonstigen Abnehmern - im folgenden kurz Kunden genannt - finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde bei der Bestellung auf solche AGB`s verweist und ECOLAB nicht sofort widerspricht; Schweigen von ECOLAB gilt nicht als Zustimmung.
2. Vertragsabschluß/Vertragsänderungen
2.1. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass ECOLAB nach Erhalt des von dem Kunden abgeschickten Anbots oder des von dem Kunden unterfertigten Vertragsanbots von ECOLAB (Formular), entweder eine schriftliche Annahmeerklärung abschickt oder die von dem Kunden gewünschten Leistungen/Lieferungen erbringt.
2.2. Mündliche Erklärungen, insbesondere Änderungen oder Ergänzungen bereits abgeschlossener Verträge, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2.3. ECOLAB steht es frei, Anbote und Bestellungen eines Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn die von dem Kunden übermittelten Daten unvollständig, unglaubwürdig, unrichtig oder ihre Richtigkeit zweifelhaft sind, der Kunde in der Vergangenheit Zahlungsverpflichtungen gegenüber ECOLAB nicht erfüllt hat oder eines in der Vergangenheit begründetes Vertragsverhältnis zu dem Kunden aufgrund Verletzung wesentlicher Verpflichtungen des Vertrages durch den Kunden geendet hat. Im Fall einer Ablehnung, hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz von ihm allenfalls hierdurch entstehenden Schäden und/oder Aufwendungen.
2.4. ECOLAB ist berechtigt, ihre Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein Unternehmen des selben Konzerns zu übertragen.
3. Leistungen /Lieferungen
3.1. Angekündigte Leistungsfristen/Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn ein Fixgeschäft schriftlich vereinbart worden ist. Kunden, die Verbraucher sind, verzichten auf die Lieferung innerhalb der in § 5 i KSchG normierten Frist. Wird ein vereinbarter Liefertermin/eine Leistungsfrist um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach deren erfolglosen Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung von ECOLAB ohne ihr Verschulden nicht erfüllt werden konnte; dem Kunden stehen in keinem Fall Ansprüche gegenüber ECOLAB auf Ersatz ihm allfällig entstehender Schäden und/oder Aufwendungen zu. Diese Einschränkungen gelten nicht für mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen.
3.2. Leistungen/Lieferungen, die mehrere Einheiten umfassen, berechtigen ECOLAB zur Lieferung/Leistung in Teilen und, hierüber Teilrechnungen zu legen.
3.3. Umstände, die die Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, und behördliche Eingriffe in das Vertragsverhältnis entbinden ECOLAB von der Lieferpflicht und berechtigen sie zum Vertragsrücktritt, sofern sie nicht nachweislich vorsätzlich oder grob schuldhaft herbeigeführt wurden. Punkt 3.1. gilt entsprechend.
3.4. Transportbehelfe und Leihgebinde sind nicht im Lieferumfang inkludiert und verbleiben daher stets im Eigentum von ECOLAB. Sie sind auf Kosten und Gefahr des Kunden unaufgefordert in gereinigtem Zustand zurückzustellen.
4. Preise/Zahlungen
4.1. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
4.2. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung werden Warenlieferungsforderungen Zug um Zug nach Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware zur Abholung ohne jeden Abzug fällig.
4.3. Zahlungsort ist der Sitz des Zahlungsempfängers.
4.4. Ein Abzug vereinbarter Nachlässe ist unzulässig, solange ältere fällige Forderungen aushaften.
4.5. Alle Zahlungen haben durch rechtzeitige Überweisung oder auf Verlangen von ECOLAB vor Warenübergabe in bar zu erfolgen. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt auf Gefahr des Käufers und ohne Verpflichtung zur Einlösung nur zahlungshalber und kann jederzeit ohne Angaben von Gründen - und ohne Haftung von ECOLAB für allenfalls dem Kunden hiedurch entstehenden Schäden und Aufwendungen - abgelehnt werden.
4.6. Im Falle des Verzuges stehen ECOLAB Verzugszinsen von 15% p.a. zu. Der Kunde ist überdies verpflichtet, ECOLAB sämtliche von ihr zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewendete Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, sowie Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes, zu ersetzen.
4.7. Für den Fall, dass der Kunde in Verzug gerät oder sich seine Vermögenslage deutlich verschlechtert, ist ECOLAB auch berechtigt, alle ihre Forderungen (auch bei Stundung der Zahlung) sofort fällig zu stellen und noch nicht oder nur teilweise erfüllte Verträge mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Für einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG tritt Terminverlust bloß dann ein, wenn - trotz vollständiger Erfüllung des Vertrages durch ECOLAB - eine von ihm zu erbringende Teilleistung seit mindestens 6 Wochen fällig ist und der Verbraucher diese Leistung trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und der Androhung des Terminsverlustes nicht erbringt. ECOLAB ist in einem solchen Fall auch berechtigt, die sofortige Rückgabe bereits gelieferter Waren zu begehren.
4.8. ECOLAB ist berechtigt, Zahlungen des Kunden unabhängig von ihrer Widmung auf Forderungen ihrer Wahl anzurechnen. Zahlungen werden - wenn ECOLAB keine Erklärung abgibt - auf die jeweils älteste Forderung angerechnet wobei Zahlungen zuerst auf die Verzugszinsen und die Kosten der Rechtsdurchsetzung und erst danach auf die Forderung angerechnet werden.
4.9. In Saldomitteilungen ausgewiesene Beträge gelten als richtig anerkannt, wenn sie nicht unverzüglich bestritten werden; eine Änderung von Fälligkeiten tritt durch Saldomitteilungen nicht ein.
4.10. Eine Aufrechnung von vermeintlichen Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von ECOLAB ist dem Kunden - sofern er Unternehmer ist - nicht gestattet. Für Kunden, die Verbraucher sind, besteht eine Berechtigung zur Aufrechnung nur dann, wenn die Ansprüche in rechtlichem Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden ECOLAB gegenüber stehen, ECOLAB die Ansprüche anerkannt hat oder sie gerichtlich festgestellt sind.
4.11. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von ECOLAB. Vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ECOLAB nicht berechtigt, über die Ware zu verfügen. Im Falle der Zustimmung von ECOLAB ist der Kunde berechtigt, über die Ware in der im ordentlichen Geschäftsbetrieb üblichen Weise (Verbrauch, Verarbeitung oder Weiterveräußerung) zu verfügen; in diesem Fall sind aber Einnahmen des Kunden aus der Verwertung dieser Waren in dem Umfang der Forderung von ECOLAB, treuhändig für ECOLAB zu verwahren und unverzüglich an ECOLAB auszufolgen. Von der Geltendmachung von Rechten durch Dritte an der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware ist ECOLAB umgehend zu verständigen.
5. Gewährleistung/Schadenersatz
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferten Waren und die für ihn erbrachten Dienstleistungen unverzüglich zu überprüfen und Mängel - bei sonstigem Verlust der Ansprüche - binnen 7 Tagen nach Erhalt der Ware oder Erbringung der Leistung nachweislich schriftlich zu rügen, wobei der Kunde zu beweisen hat, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Waren vorhanden gewesen ist. Berechtigte Gewährleistungsansprüche kann ECOLAB nach ihrer Wahl durch Verbessern, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rückerstattung des Entgeltes gegen Rücknahme der Ware erfüllen. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von ECOLAB in ihren Geschäftsräumlichkeiten oder direkt beim Kunden.
5.2. Kunden, die Verbraucher sind, leistet ECOLAB zwei Jahre hindurch Gewähr dafür, dass die von ihr gelieferten Waren unter Einhaltung ihrer Behandlungs-, Betriebs-, Verwendungs- und Sicherheitsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Waren unter zumindest allgemein üblichen oder den speziell angegebenen notwendigen Bedingungen verwahrt und eingesetzt werden, die Bedingungen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen und den über sie gemachten öffentlichen Äußerungen entsprechen, soweit sie ECOLAB kannte oder kennen musste und sie für den Verbraucher wesentliche Voraussetzung im Abschluss des Vertrages gewesen sind.
5.3. ECOLAB haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten durch Abnützung, missbräuchliche Verwendung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind oder, wenn der Kunde oder ein Dritter an den ihm gelieferten Gegenständen Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung vorgenommen hat.
5.4. Für Schäden aus nachweisbar verschuldeter Vertragsverletzung haftet ECOLAB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Verbrauchsgeschäfte, soweit es sich um Personenschäden handelt.
5.5. ECOLAB haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen- und Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Gegenüber Unternehmen ist diese Haftung auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden beschränkt.
5.6. In keinem Fall haftet ECOLAB für Schäden, die dritte Personen erleiden, wie auch für Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Seitenschäden.
5.7. Die Höhe der Schadenersatzpflicht ist jedenfalls mit der Höhe des vereinbarten Entgeltes pro Schadensfall beschränkt.
5.8. Hat der Kunde (Kaufmann) berechtigte Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers erfüllt, hat er den Rückersatzanspruch gegenüber ECOLAB bei sonstigem Verfall innerhalb von vier Wochen nachweislich schriftlich geltend zu machen. Auch in diesem Fall gilt Punkt 4.7. entsprechend.
6. Gerichtsstand/Erfüllungsort
6.1. Erfüllungsort ist das Werk oder das Auslieferungslager von ECOLAB.
6.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den mit Unternehmen abgeschlossenen Verträgen ist das sachlich für den 1. Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht. Klagen aus Verbrauchergeschäften kann ECOLAB nach ihrer Wahl beim Gericht des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung des Vertragspartners einbringen.
6.3. Auf das zwischen den Vertragsparteien zustande gekommene Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieser AGB`s - gerade im Hinblick auf Verbrauchergeschäfte oder zwingend gesetzliche Bestimmungen - unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Bestimmung, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit der von ihnen gewählten Formulierung/Bestimmung bekannt gewesen. Subsidiär gelten die gesetzlichen Bestimmungen.